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   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00   

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https://dejure.org/2000,31974
OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00 (https://dejure.org/2000,31974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2000 - 1 M 60/00 (https://dejure.org/2000,31974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 1 M 60/00 (https://dejure.org/2000,31974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 10 B 96/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00
    Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, zwischen ihnen also eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, E 98, 195, 198 unter Hinweis auf BVerfGE 87, 234, 64 f.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00
    Die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann, zwischen ihnen also eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, E 98, 195, 198 unter Hinweis auf BVerfGE 87, 234, 64 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - 1 M 60/00
    Das wichtigste Indiz für das Vorliegen einer Einstehensgemeinschaft ist die bestehende Wohngemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 -, FEVS 48, 29).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 M 406/15

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung (im herkömmlichen Sinne), die noch bis zur gerichtlichen Entscheidung verwirklicht werden bzw. die durch die Einlassung des Antragsgegners im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als entbehrlich angesehen werden kann (ständige Rspr. des Senats; vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.01.2013 - 1 M 7/12 - Beschl. v. 24.08.2011 - 1 M 8/11 - Beschl. v. 25.06.2004 - 1 M 127/04 -, NVwZ-RR 2004, 797; Beschl. v. 07.01.2003 - 1 M 52/02 - Beschl. vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - u. v. 20.07.2000 - 1 M 60/00 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.08.2010 - 4 ME 164/10 -, NordÖR 2010, 418; Beschl. v. 09.07.2009 - 4 ME 163/09 -, NordÖR 2009, 355; Beschl. v. 08.07.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596, 1597, 1598; OVG Bautzen, Beschl. v. 09.08.2002 - 5 BS 191/02 -, …
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